Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe | Angebote 2024

Kompakt: Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe auf einen Blick

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe ist wichtig, da sie in der Regel keinen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente haben.
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe sollte eine echte DU-Klausel enthalten, aber nicht alle Versicherer bieten dies an.
  • Der Status “Beamter auf Probe” wird nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes verliehen und kann auch länger als die eigentliche Probezeit dauern.

Spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe berechnen
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe berechnen

Da ein Beamter auf Probe in der Regel keinen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente von seinem Dienstherrn hat, ist eine private Absicherung mittels einer Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Auch für Beamte auf Probe gilt, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine echte DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) beinhalten muss. Da einige Versicherer eine echte DU-Klausel aber nur für Beamte auf Lebenszeit anbieten, muss der entsprechende Vertrag daraufhin genau überprüft werden.

Beamte auf Probe – Dienstunfähigkeitsversicherung

Ein Beamter wird zum Beamten auf Probe ernannt, wenn er seinen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat und künftig als Beamter auf Lebenszeit eingesetzt oder als Bewerber einer Laufbahn besonderer Fachrichtung eingestellt werden soll. Als Beamter auf Probe werden auch diejenigen Beamten ernannt, welche zur Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion vorgesehen sind und vorher noch nicht Beamte waren.

Dabei kann der Status als Beamter auf Probe auch länger als die Probezeit andauern, die Beamte nach Abschluss ihrer Laufbahnprüfung noch absolvieren müssen. Nach dem neuen Recht (seit 01.04.2009) folgt mit der Ernennung zum Beamten auf Probe auch automatisch sofort die Anstellung. Trotzdem muss die Probezeit noch absolviert werden. Für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit spielt die Vollendung des 27. Lebensjahres nun keine Rolle mehr, da dieses Kriterium ersatzlos abgeschafft wurde.

 

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