Dienstunfähigkeit · Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte 2023

Dienstunfähigkeit: Was genau bedeutet Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit (auch dauernde Dienstunfähigkeit genannt) drückt den Zustand aus, wenn ein Beamter infolge einer körperlichen oder geistigen Schwäche oder wegen eines körperlichen Gebrechens unfähig ist, seine Dienstpflichten dauernd zu erfüllen (sog. dauernde Dienstunfähigkeit). Beamte werden somit nicht (wie Angestellte) berufsunfähig, sondern vielmehr dienstunfähig. Infolgedessen werden sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Bei dauernder Dienstunfähigkeit besteht für Beamte unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt.

Weshalb benötigen Beamte Schutz gegen dauernde Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeitsversicherung - Die wichtige
Absicherung gegen Dienstunfähigkeit
Ein Beamter steht in einem besonderen Dienstverhältnis und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn. Er entrichtet keine eigenen Beiträge für seine Versorgung, allerdings sorgt im Gegenzug der Staat für die Versorgung bei Invalidität bzw. Dienstunfähigkeit. Bei dauernder Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand versetzt (sog. Zwangspensionierung). Allerdings erhalten Beamte in den ersten 5 Jahren im Falle einer krankheitsbedingten dauernden Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt. Deshalb benötigen Beamte einen individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz, der der Höhe der Versorgung bei dauernder Dienstunfähigkeit angepasst ist.

Da eine Vielzahl an Angeboten für Versicherungen gegen Dienstunfähigkeit am Versicherungsmarkt verfügbar sind (die bekanntesten sind hierbei die BBV Dienstunfähigkeitsversicherung, die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung und die Debeka Dienstunfähigkeitsversicherung), sollten vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mehrere Tarife miteinander verglichen werden. Einen solchen Vergleich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung und auch eine individuelle Beratung können Sie bei uns anfordern. Verwenden Sie hierfür einfach unser Kontaktformular.

Eignet sich eine "herkömmliche" Berufsunfähigkeitsversicherung als Schutz gegen
dauernde Dienstunfähigkeit?

Immer wieder wird von Vermittlern eine "herkömmliche" Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Schublade gezogen, wenn es darum geht, einen Beamten gegen Dienstunfähigkeit abzusichern. Als Begründung wird genannt, Berufsunfähigkeit sei ohnehin fast das selbe wie Dienstunfähigkeit. Doch dies ist nicht zutreffend. Der Unterschied zwischen der Dienstunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit wird schnell klar, wenn man die Definitionen dieser beiden Begriffe gegenüberstellt.


Fazit für die Dienstunfähigkeitsversicherung

Der Dienstherr trifft also unabhängig die Entscheidung, ob ein Beamter dauernd dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird, obwohl der Beamte für dauernd dienstunfähig erklärt wurde, da der Beamte evtl. noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob er tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei zunächst keine Rolle; es reicht die Tatsache aus, dass er es könnte.

Die Lösung: Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) bzw. Beamtenklausel

Speziell für Beamte wurde daher die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) konzipiert, die in einigen speziellen Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarifen enthalten ist. Durch diese DU-Klausel wird die dauernde Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der Beamte erhält dadurch vollen finanziellen Schutz, wenn er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

Doch Vorsicht!

Nicht jede DU-Klausel bietet zuverlässigen Schutz. Wichtig hierbei ist der genaue Wortlaut der DU-Klausel. Es wird zwischen 3 Typen von DU-Klauseln unterschieden:

1. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel / echte DU Klausel
2. Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel / unvollständige DU Klausel
3. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel / unechte DU Klausel

Lesen Sie hierzu auf der nächsten Seite weiter: Dienstunfähigkeitsklausel

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 04.06.2023

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