Immer wieder wird von Vermittlern eine "herkömmliche" Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Schublade gezogen, wenn es darum geht, einen Beamten gegen Dienstunfähigkeit abzusichern. Als Begründung wird genannt, Berufsunfähigkeit sei ohnehin fast das selbe wie Dienstunfähigkeit. Doch dies ist nicht zutreffend. Der Unterschied zwischen der Dienstunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit lässt sich beantworten, wenn man die Definition dieser beiden Begriffe gegenüberstellt.
Definition "dauernde Dienstunfähigkeit"
"Ist ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd dienstunfähig und liegt nach amtsärztlichem Gutachten eine dauernde Dienstunfähigkeit vor, ist der Beamte in den Ruhestand zu versetzen bzw. zu entlassen. Die Entscheidung über die Versetzung wird vom zuständigen Dienstherrn beschlossen. Darüber hinaus kann eine Dienstunfähigkeit unterstellt werden, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben ist und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb eines weiteren halben Jahres wiedererlangt wird."
Definition "Berufsunfähigkeit"
Von Berufsunfähigkeit spricht man dann, wenn jemand "aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrungen, also seiner erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."
Fazit
Der Dienstherr trifft also unabhängig die Entscheidung, ob ein Beamter dauernd dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird, obwohl der Beamte für dauernd dienstunfähig erklärt wurde, da der Beamte evtl. noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob er tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei zunächst keine Rolle; es reicht die Tatsache aus, dass er es könnte.
Die Lösung: Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) bzw. Beamtenklausel
Speziell für Beamte wurde daher die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) konzipiert, die in einigen speziellen Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarifen enthalten ist. Durch diese DU-Klausel wird die dauernde Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der Beamte erhält dadurch vollen finanziellen Schutz, wenn er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Doch Vorsicht!
Nicht jede DU-Klausel bietet zuverlässigen Schutz. Wichtig hierbei ist der genau Wortlaut der DU-Klausel. Es wird zwischen 3 Typen von DU-Klauseln unterschieden:
1. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel / DU Klausel
2. Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel / DU Klausel
3. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel / DU Klausel
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