Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte | DU Angebote 2024

Kompakt: Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf einen Blick

  • Beamte gelten als dienstunfähig, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Problemen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen oder wenn sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krankheitsbedingt nicht arbeiten können und eine vollständige Genesung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu erwarten ist.
  • Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit erfolgt durch den Dienstherrn auf Basis von amtsärztlichen Gutachten und nicht durch den behandelnden Arzt.
  • Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind zwei unterschiedliche Formen der Absicherung. Berufsunfähigkeit bezieht sich auf die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise dauerhaft fortzuführen, während Dienstunfähigkeit die Unfähigkeit betrifft, die dienstlichen Aufgaben als Beamter aufgrund gesundheitlicher Gründe zu erfüllen.
  • Beamte sollten eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, da sie von ihrem Dienstherrn nur hinsichtlich der Dienstunfähigkeit beurteilt werden und nicht automatisch als berufsunfähig gelten.
  • Je nach Berufsgruppe, wie Lehrer, Polizeibeamte, Bundespolizei oder Staatsanwälte, sind spezifische Dienstunfähigkeitsversicherungen erforderlich, die auf die jeweiligen Anforderungen und Risiken zugeschnitten sind. Eine passende DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) ist dabei wichtig, um im Falle einer Dienstunfähigkeit angemessen abgesichert zu sein.

Wann gilt ein Beamter als dienstunfähig?

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte berechnen und vergleichen
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte berechnen und vergleichen

Beamte werden als dauerhaft dienstunfähig (sogenannte echte Dienstunfähigkeit) gemäß § 44 Abs. 1 des Bundesbeamten­gesetzes (BBG) angesehen, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder körperlichen Zuständen auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen.

Auch wenn Beamte aufgrund von Krankheit innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und es nicht zu erwarten ist, dass ihre Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate vollständig wiederhergestellt wird, können sie als dienstunfähig betrachtet werden.

Ob eine echte Dienstunfähigkeit vorliegt, wird vom Dienstherrn auf Basis von amtsärztlichen Gutachten entschieden. Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit bei Beamten wird von einem Amtsarzt vorgenommen. Ein Facharzt ist dafür nicht ausreichend.

Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit – was ist der Unterschied?

Berufsunfähigkeit (BU) und Dienstunfähigkeit (DU) sind zwei verschiedene Formen der Absicherung, die nicht miteinander verwechselt werden sollten.

Angestellte, einschließlich solcher im öffentlichen Dienst wie angestellte Lehrer, können berufsunfähig werden. Nach gesetzlicher Definition liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder übermäßigem Kräfteverfall nicht mehr ganz oder teilweise dauerhaft ausüben kann.

Diese Definition, festgelegt in § 172 VVG, dient den meisten Versicherungsunternehmen als Orientierung, wobei auch Abweichungen zugunsten der Versicherten möglich sind. Berufsunfähigkeit wird in der Regel als nachgewiesen betrachtet, wenn sie für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent gegeben ist.

Diese Feststellung erfolgt durch den behandelnden oder von der Versicherung beauftragten Arzt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein privater Vertrag, den Sie freiwillig abschließen können.

Beamte hingegen werden von ihrem Dienstherrn nur hinsichtlich ihrer Dienstunfähigkeit beurteilt, nicht jedoch ihrer Berufsunfähigkeit. Die Bestimmungen zur Dienstunfähigkeit sind im Bundesbeamten­gesetz sowie in den Landesbeamten­gesetzen festgelegt. Es gibt keine 50-Prozent-Regelung wie bei der Berufsunfähigkeit. Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr weitgehend selbstständig, basierend auf amtsärztlichen Gutachten. Wer dienstunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig.

Manchmal dient ein Angestelltenverhältnis als Übergang zur Verbeamtung und Beamte können auch später wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Daher ist es für (angehende) Staatsbedienstete sinnvoll, eine kombinierte Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um sowohl im Falle von Berufs- als auch Dienstunfähigkeit vollständig abgesichert zu sein.

Spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Für Beamte gelten für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. einer Arbeitskraftabsicherung einige wichtige Besonderheiten. Denn für einen Beamten kann dessen Dienstherr unabhängig von anderen Instanzen darüber entscheiden, ob er als dienstunfähig eingestuft wird.

Als Folge daraus ist es möglich, dass die Leistungen aus einer “herkömmlichen” Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt werden, da der Beamte noch in der Lage ist, eine andere berufliche Tätigkeit auszuüben, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und die er aufgrund seiner Erfahrung und Ausbildung ausüben kann.

Dabei spielt es aus Sicht der Versicherung allerdings keine Rolle, ob der Beamte tatsächlich einen anderen Beruf konkret ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, sondern es genügt die Tatsache, dass er es könnte, damit der Versicherer die Leistung verwehrt.

Unterschiedliche Berufsgruppen benötigen unterschiedliche Tarife und DU Klauseln für eine Dienstunfähigkeitsversicherung

Nicht jede Dienstunfähigkeitsversicherung eignet sich auch für jede Beamten-Berufsgruppe. So benötigen bspw. Lehrer naturgemäß eine andere Dienstunfähigkeitsversicherung als Polizeibeamte, da die Tätigkeiten unterschiedlich sind und ein unterschiedliches Risiko beinhalten. Im Folgenden haben wir die häufigsten Beamten-Berufe aufgeführt.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Lehrer erhalten in den ersten Jahren von ihrem Dienstherrn in der Regel keine Leistung für den Fall einer Dienstunfähigkeit. Lediglich nach Unfällen ist eine Leistung vorgesehen. Dienstunfälle sind jedoch besonders bei verbeamteten Lehrern äußerst selten. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer daher sehr wichtig – besonders in den ersten Jahren, für Lehrer im Beamtenstatus Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte

In den ersten Jahren erhalten Polizeibeamte von ihrem Dienstherrn in der Regel nur eine geringe Leistung für den Fall der Dienstunfähigkeit. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher auch für Polizeibeamte / Polzisten empfehlenswert – besonders in den ersten Dienstjahren aufgrund der nur mangelhaften staatlichen Versorgung. Erst im Laufe der Zeit steigt der Anspruch der Polizeibeamten gegenüber dem Dienstherrn für den Fall von Dienstunfähigkeit.

Dienstunfähigkeitsversicherung für die Bundespolizei

Die Bundespolizei (BPOL) – bis zum 30.06.2005 wurde sie als Bundesgrenzschutz bezeichnet – ist eine Polizei des Bundes in Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern. Die Bundespolizei nimmt umfassende sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die u.a. im Gesetz über die Bundespolizei geregelt sind.

Da auch diese Berufsgruppe vor Dienstunfähigkeit nur bedingt geschützt ist, ist eine private Absicherung mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll. Beim Vergleich von DU Versicherungen muss darauf geachtet werden, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine spezielle DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) für die Bundespolizei enthält.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Staatsanwälte

Ein Staatsanwalt arbeitet als Beamter im höheren Justizdienst bei einer Staatsanwaltschaft und ist zuständig für Ermittlungsverfahren. Der Staatsanwalt ist Anklagevertreter, er entscheidet also ob der Beschuldigte vor Gericht kommt bzw. ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Staatsanwalt kann nur werden, wer vorher Volljurist ist, also die Befähigung zum Richteramt hat. Im Allgemeinen haben nur Absolventen mit sehr guten Examensnoten die Möglichkeit, als Staatsanwälte zu arbeiten.

Der staatliche Schutz bei Dienstunfähigkeit ist für Staatsanwälte eingeschränkt. Besonders in den ersten Jahren seiner Laufbahn bekommt der Staatsanwalt nur eine geringe Dienstunfähigkeitsrente vom Staat. Diese Versorgungslücke sollte mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.

Bei der Wahl der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung ist zu beachten, dass Staatsanwälte nicht gleichgestellt sind mit Beamten des öffentlichen Dienstes. Die Dienstunfähigkeitsversicherung muss also eine spezielle DU-Klausel bzw. eine Sondervereinbarung beinhalten, die gewährleistet, dass im Falle einer Dienstunfähigkeit auch eine Dienstunfähigkeitsrente ausgezahlt wird.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Staatsanwälte muss auf diese Berufsgruppe zugeschnitten sein und dafür eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) beinhalten. Ein DU Vertrag ohne eine solche spezielle Berufsklausel ist nicht sinnvoll und deckt den Fall einer Dienstunfähigkeit nur sehr unzureichend ab.

Senden Sie uns bei Interesse eine entsprechende Anfrage, dann erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot für eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Staatsanwälte mit einer speziellen DU-Klausel.

Wir erstellen DU Angebote für folgende Berufe:

  • Staatsanwalt
  • Staatsanwalt als Gruppenleiter
  • Oberstaatsanwalt
  • Generalstaatsanwalt
  • Leitender Oberstaatsanwalt
  • Justizminister
  • Justizsenator

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  • Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer
  • Dienstunfähigkeitsversicherung Polizeibeamte
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  • Dienstunfähigkeitsversicherung Verwaltungsbeamte
  • Dienstunfähigkeitsversicherung Zollbeamte
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