Dienstunfähigkeitsversicherung | Richter
Dienstunfähigkeitsversicherung für Richter
Richter arbeiten am Gericht und haben kein klassisches Arbeitsverhältnis sondern stehen beim Bund oder den Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist. Da auch Richter aufgrund der meist nur unzureichenden staatlichen Dienstunfähigkeitsrente eine Versorgungslücke im Fall einer Dienstunfähigkeit haben, ist für Richter eine Ergänzung der staatlichen Leistungen durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung sehr empfehlenswert. Bei einer solchen DU Absicherung ist es jedoch wichtig, den Berufsstatus, also die Sonderstellung des Richters zu berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass im Leistungsfall keine Dienstunfähigkeitsrente ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass zusätzlich zur erforderlichen DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) eine Sondervereinbarung getroffen werden muss, die besagt, dass der Richter bei Eintritt der Dienstunfähigkeit wie ein Beamter des Öffentlichen Rechts behandelt wird..
Richter Dienstunfähigkeitsversicherung - Spezielle DU-Klausel erforderlich
Dienstunfähigkeitsversicherung für
Richter
Absicherung gegen Dienstunfähigkeit Auch Richter benötigen also aufgrund der meist bestehenden Versorgungslücke im Fall der Dienstunfähigkeit eine private Dienstunfähigkeitsversicherung. Für folgende Ämter bieten wir u.a. spezielle DU-Versicherungen mit entsprechender DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) an:
- Amtsgerichtsrat
- Bundesrichter
- Direktor / Präsident / Vizepräsident
- Landgerichtsrat
- Landgerichtsdirektor
- Oberamtsrichter
- Oberlandesgerichtsrat
- Richter am Gericht
- Richter auf Probe
- Senatspräsident
- Vorsitzender Richter am Gericht
Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung Richter
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