Dienstunfähigkeitsversicherung | Postbeamte
Dienstunfähigkeitsversicherung für Postbeamte
Postbeamte waren früher bei der Deutschen Bundespost (damals in staatlicher Hand) tätig, welche heute zur Deutsche Post AG geworden ist. Auch wenn heutzutage ein Berufseinstieg als Postbeamter daher nicht mehr möglich ist, arbeiten noch "alte" Postbeamte im Beamtenstatus. Für Postbeamte gelten ähnliche Regelungen wie für Telekombeamte und Bahnbeamte. Die meisten Postbeamten sind inzwischen "insichbeurlaubt" und werden in puncto Vergütung wie Angestellte behandelt, jedoch haben sie ihren Status als Beamte beibehalten. Auch die künftige Rente wird in Form einer Pension ausbezahlt werden. Zudem können auch Postbeamte nicht arbeitslos werden. Die sog. Insichbeurlaubung gilt als Sonderfall des Beamtenrechts (§4 Abs. 3 des Gesetzes vom Personalrecht der Beschäftigten der früheren Bundespost). Als Resultat muss der Postbeamte der Insichbeurlaubung zustimmen.
Auch ein Postbeamter kann somit dienstunfähig werden und hat einen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente von seinem Dienstherrn. Somit ist es auch für Postbeamte sinnvoll, mit Hilfe einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung die vorhandene Versorgungslücke zu schließen.
Postbeamte Dienstunfähigkeitsversicherung - Spezielle DU-Klausel erforderlich
Dienstunfähigkeitsversicherung für
Postbeamte Eine geeignete Dienstunfähigkeitsversicherung für Postbeamte muss eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) beinhalten. Nur diese trägt dem Beamtenstatus des Postbeamten Rechnung und garantiert, dass der Postbeamte im Falle einer Dienstunfähigkeit die abgesicherte Dienstunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommt. Senden Sie uns bei Interesse eine entsprechende Anfrage, dann erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot für eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Postbeamte mit einer sog. echten DU-Klausel.
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