Dienstunfähigkeitsversicherung Polizeibeamte | DU Angebote 2024

Kompakt: Dienstunfähigkeitsversicherung auf einen Blick

  • In den ersten Dienstjahren erhalten Polizeibeamte nur eine geringe staatliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit, daher ist eine private Dienstunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.
  • Polizeibeamte im Vollzugsdienst benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer DU-Klausel für den Vollzugsdienst.
  • Es gibt nur noch wenige Versicherer am deutschen Markt, die eine solche Versicherung anbieten, daher sollten vorhandene Angebote sorgfältig geprüft werden.
  • Auch Polizeibeamte benötigen eine private Dienstunfähigkeitsversicherung aufgrund der oft unzureichenden staatlichen Dienstunfähigkeitsrente.
  • Spezielle DU-Versicherungen mit entsprechender Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) für den Vollzugsdienst sind für verschiedene Formen von Polizeibeamten erhältlich.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte berechnen
Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte berechnen

In den ersten Jahren erhalten Polizeibeamte von ihrem Dienstherrn in der Regel nur eine geringe Leistung für den Fall der Dienstunfähigkeit. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher auch für Polizeibeamte / Polzisten empfehlenswert – besonders in den ersten Dienstjahren aufgrund der nur mangelhaften staatlichen Versorgung. Erst im Laufe der Zeit steigt der Anspruch der Polizeibeamten gegenüber dem Dienstherrn für den Fall von Dienstunfähigkeit. Die Leistungshöhe richtet sich also auch bei Polizeibeamten nach der Anzahl der Dienstjahre. Erst nach in der Regel 20 bis 30 Jahren hat ein Polizeibeamter den vollen Anspruch auf Dienstunfähigkeitsrente vom Staat.

Polizeibeamte Dienstunfähigkeitsversicherung –
Spezielle DU-Klausel erforderlich (Vollzugsklausel)

Polizeibeamte im Vollzugsdienst benötigen eine spezielle Form der Dienstunfähigkeitsversicherung: Die entsprechende Dienstunfähigkeitsversicherung muss die sog. spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) für den Vollzugsdienst beinhalten.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die DU-Klausel einen Verzicht auf abstrakte Verweisung beinhaltet, das bedeutet, der Versicherer darf nicht bspw. auf einen Zivilberuf verweisen. Des Weiteren dürfen Polizeianwärter, Polizeibeamte auf Probe und Polizeibeamte auf Widerruf nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Zudem sollte ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sein und die Ausbildungs- und Karriereklausel berücksichtig sein.

Spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte wird nur noch selten angeboten

Da nur noch 3 Versicherer am deutschen Markt eine solche Dienstunfähigkeitsversicherung mit spezieller DU-Klausel für den Vollzugsdienst anbieten, sollten vorliegende Angebote genauestens daraufhin überprüft werden. Senden Sie uns bei Interesse eine entsprechende Anfrage, dann erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot für eine Dienstunfähigkeitsversicherung für den Polizeidienst bzw. für Polizeibeamte mit spezieller Vollzugsdienst-Klausel.

Ist eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte wichtig?

Auch Polizeibeamte benötigen aufgrund der meist nur unzureichenden staatlichen Dienstunfähigkeitsrente eine private Dienstunfähigkeitsversicherung. Für folgende Formen von Polizeibeamten bieten wir spezielle DU-Versicherungen mit entsprechender DU-Klausel für den Vollzugsdienst:

  • Polizeihauptkommissar
  • Polizeikommissar
  • Polizeioberkommissar
  • Polizeidirektor
  • Polizeirat
  • Polizeiratanwärter
  • Polizeioberrat
  • Polizeimeisteranwärter
  • Polizeivollzugsangestellter
  • Polizeimeister
  • Polizeiobermeister
  • Polizeihauptmeister
  • Polizeikommissaranwärter
  • Präsident der Bundespolizeiakademie
  • Präsident einer Bundespolizeidirektion
  • Präsident des Bundespolizeipräsidiums
  • Direktor der Bundespolizei
  • Grenzpolizeiliche Unterstützungskraft
  • Leitender Polizeidirektor
  • Leiter des Ärztlichen Dienstes eines Bundespolizeipräsidiums
  • Arzt in der Bundespolizei
  • Medizinalrat
  • Medizinaloberrat
  • Medizinaldirektor
  • Vizepräsident im Bundespolizeipräsidium

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