Dienstunfähigkeitsversicherung | Lehrer
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer (Lehramt)
Lehrer erhalten in den ersten Jahren von ihrem Dienstherrn in der Regel keine Leistung für den Fall einer Dienstunfähigkeit. Lediglich nach Unfällen ist eine Leistung vorgesehen. Dienstunfälle sind jedoch besonders bei verbeamteten Lehrern äußerst selten. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer daher sehr wichtig - besonders in den ersten Jahren, für Lehrer im Beamtenstatus Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf. Bevor ein Lehrer einen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente erhält, muss erst eine Wartezeit verstreichen. Diese Wartezeit beträgt 5 Jahre. Erst ab dann steigt der Anspruch gegenüber seinem Dienstherrn für den Fall der Dienstunfähigkeit.
Lehrer Dienstunfähigkeitsversicherung - Die 5-jährige Wartezeit
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Absicherung gegen DienstunfähigkeitNach Ablauf der 5-jährigen Wartezeit (also nach 5 Dienstjahren) beträgt dieser Anspruch monatlich etwa 1200 EUR brutto. Davon sind aber noch Krankenversicherungsbeiträge (in der Regel die private Krankenversicherung) zu entrichten. Daher kann auch nach der Wartezeit noch eine Versorgungslücke bis zu 2.000 EUR pro Monat entstehen. Selbst nach 10 bis 15 Dienstjahren liegt die Versorgungslücke bei ungefähr 1500 EUR monatlich. Erst nach etwa 30 Dienstjahren reduziert sich die Versorgungslücke auf einen überschaubaren Betrag von etwa 300 bis 500,- EUR monatlich.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer kann also anfangs höher sein und gegen Ende der Dienstzeit niedriger ausfallen. Die Reduktion der Dienstunfähigkeitsrente übernimmt quasi im Laufe der Zeit die Inflation, so dass eine Dynamik in einem solchen Fall nicht notwendig erscheint.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer - "Doppel-Vertrag"
Sehr interessant für Lehrer sind auch sog. Doppel-Verträge im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherung, die speziell auf die Absicherungen von Lehrern abzielen und der sich reduzierenden Versorgungslücke im Lauf der Dienstzeit Rechnung tragen.
Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Auch Lehrer benötigen somit aufgrund der meist nur unzureichenden staatlichen Dienstunfähigkeitsrente eine private Dienstunfähigkeitsversicherung. Für folgende Lehrer und Lehrer-verwandte Berufe bieten wir spezielle DU-Versicherungen mit entsprechender DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) an:
- Berufsschullehrer
- Direktor einer Fachschule
- Dozent
- Fachlehrer
- Fachschuldirektor
- Fachschuloberlehrer
- Grundschullehrer
- Gymnasiallehrer
- Hauptlehrer
- Hauptschullehrer
- Hochschullehrer
- Kanzler einer Universität der Bundeswehr
- Konrektor
- Lehrer der Erwachsenenbildung
- Lehrer an beruflichen Schulen
- Lehreran Sonderschulen
- Lehrer an Real- / Mittelschulen
- Lehrer an Hauptschulen
- Lehrer an Gymnasien
- Lehrer an Grundschulen
- Lehrer an Berufliche Schulen
- Lehrer an Fachschulen der Seefahrt
- Lehrer der Begabtenförderung
- Leitender Direktor
- Leitender Regierungsschuldirektor
- Leitender Schulamtsdirektor
- Mentor
- Oberstudiendirektor
- Oberstudienrat
- Professor
- Realschullehrer
- Realschulkonrektor
- Realschulrektor
- Regierungsschulrat
- Regierungsschuldirektor
- Rektor
- Schulamtsdirektor
- Schulrat
- Sonderschullehrer
- Studiendirektor
- Studienrat
- Tutor
- Wissenschaftlicher Direktor
- Wissenschaftlicher Oberrat
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