Dienstunfähigkeitsversicherung · DU Klausel
Dienstunfähigkeitsklausel im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung
Aufgrund der Besonderheit des Dienstverhältnisses einer Tätigkeit im Beamtenstatus benötigen Beamte statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung optimalerweise eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Dabei handelt es sich um eine spezielle Art einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese enthält als zusätzlichen Baustein eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel, auch Beamtenklausel oder DU-Klausel genannt. Im Zusammenhang mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung werden dabei 3 Typen von Dienstunfähigkeitsklauseln unterschieden:
- die echte DU-Klausel
- die unvollständige DU-Klausel und
- die unechte DU-Klausel
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel (echte DU-Klausel) 
Dienstunfähigkeitsklausel im Rahmen
der Dienstunfähigkeitsversicherung
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."
Diese Formulierung bietet einem Beamten prinzipiell vollständigen Schutz, da die Versetzung und Entlassung in den Ruhestand wegen dauernde Dienstunfähigkeit eindeutig geregelt sind. Daher wird dieser Wortlaut als echte oder auch als reine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) bezeichnet. Allerdings sind für Vollzugsbeamte und uniformierte Beamte noch weitere Details zu erörtern. Für diese sollte zusätzlich eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Vollzugsbeamte im Bedingungswerk verankert sein.
Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel (unvollständige DU-Klausel)
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."
Bei dieser Formulierung wird zwar die Versetzung geregelt, allerdings fehlt die Entlassung wegen allgemeiner dauernder Dienstunfähigkeit. Vollständiger Schutz besteht hier somit lediglich für Beamte auf Lebenszeit, jedoch nicht für Beamte auf Widerruf oder für Beamte auf Probe. Denn diese werden laut Beamtenrecht bei dauernder Dienstunfähigkeit nur in den Ruhestand entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt.
"Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist."
Auch diese recht häufig vorkommende Dienstunfähigkeitsklausel ist unvollständig.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel (unechte DU-Klausel)
"Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze."
Bei dieser Formulierung gelten für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Es wird also eine DU-Klausel vorgegaukelt, die aber im Grunde genommen für den Versicherten nutzlos ist.
Fazit zur Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) bzw. Beamtenklausel
Neben den oben aufgeführten Formulierungen gibt es verschiedene Mischformen und Abstufungen, die sorgfältig zu lesen sind, um beurteilen zu können, ob es sich dabei um eine echte, eine unechte oder eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) handelt. Viele Versicherungsgesellschaften haben die echte DU-Klausel ganz aus ihrem Bedingungswerk gestrichen oder durch eine unvollständige oder unechte DU-Klausel ersetzt. Deshalb müssen Beamte sehr genau darauf achten, ob der ihnen vorgelegte Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarif bei Dienstunfähigkeit überhaupt leistet.
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