Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer | DU Angebote 2024

Kompakt: Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer auf einen Blick

  • Lehrer erhalten in den ersten Dienstjahren keine ausreichende Absicherung bei Dienstunfähigkeit durch ihren Dienstherrn.
  • Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher für Lehrer, insbesondere Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf, wichtig.
  • Dienstunfähigkeitsversicherungen mit einer speziellen DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) sind für Lehrer empfehlenswert, um die entstehende Versorgungslücke zu schließen.
  • Lehrer haben nach einer Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente, die jedoch meist nur die Mindestversorgung abdeckt.
  • Lehrer sind einem erhöhten Stresslevel ausgesetzt und haben ein erhöhtes Risiko für vorzeitige Dienstunfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen oder körperlichen Beschwerden.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer berechnen
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer berechnen

Lehrer erhalten in den ersten Jahren von ihrem Dienstherrn in der Regel keine Leistung für den Fall einer Dienstunfähigkeit. Lediglich nach Unfällen ist eine Leistung vorgesehen. Dienstunfälle sind jedoch besonders bei verbeamteten Lehrern äußerst selten. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer daher sehr wichtig – besonders in den ersten Jahren, für Lehrer im Beamtenstatus Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf. Bevor ein Lehrer einen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente erhält, muss erst eine Wartezeit verstreichen. Diese Wartezeit beträgt 5 Jahre. Erst ab dann steigt der Anspruch gegenüber seinem Dienstherrn für den Fall der Dienstunfähigkeit.

Wenn verbeamtete Lehrer und Referendare aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen, kann dies zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, abhängig von der Dauer ihrer Dienstzeit. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) kann dazu beitragen, das finanzielle Risiko abzumildern und die entstehende Versorgungslücke zu schließen.

Der Begriff Dienstunfähigkeit

Als nicht mehr dienstfähig gemäß § 44 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) gilt eine Person, die aufgrund von gesundheitlichen Gründen oder ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren Dienst auszuüben. Es wird auch als dienstunfähig angesehen, wenn eine Person aufgrund von Krankheit innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate lang keinen Dienst geleistet hat und es keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate vollständig wiederhergestellt wird.

Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr auf der Grundlage von amtsärztlichen Gutachten. Im Falle von Lehrern ist der Dienstherr das jeweilige Bundesland, und es gelten die spezifischen landesrechtlichen Bestimmungen.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referen­dare

Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) bietet Lehrern und Referendaren sowie anderen Beamten Schutz vor den finanziellen Auswirkungen einer Dienstunfähigkeit. Sie soll sicherstellen, dass im Falle, dass der Versicherte seinen Aufgaben als Lehrer nicht mehr nachkommen kann, eine finanzielle Absicherung gewährleistet ist. Wenn ein Leistungsfall eintritt, zahlt der Versicherer dem Betroffenen eine vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente.

Unter bestimmten Bedingungen können auch die monatlichen Beitragszahlungen von dem Versicherungsnehmer erlassen werden. Die DU-Versicherung gehört daher sowohl für angehende als auch bereits verbeamtete Lehrer zu den wichtigsten Versicherungen.

Wer kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen

Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ist für Beamte und angehende Beamte konzipiert, insbesondere für (angehende) verbeamtete Lehrkräfte. Die versicherbare Personengruppe umfasst beispielsweise:

  • Studierende im Lehramtsstudium
  • Lehrer auf Widerruf (Anwärter/Referendare)
  • Lehrer in der Probezeit (die Dauer kann je nach Bundesland variieren)
  • Lehrer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

Anspruch auf Ruhe­gehalt für Lehrer

Referendare und junge Lehrer, die sich noch in der Anfangsphase ihrer Karriere befinden, haben oft noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt im Falle der Dienstunfähigkeit. Wenn ein Lehrer als Beamter dienstunfähig wird, hat er in der Regel Anspruch auf Ruhestandsversorgung durch den Dienstherrn, also das jeweilige Bundesland. Diese Ruhestandsversorgung wird jedoch nur gewährt, wenn der Beamte eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren erreicht hat.

Im Gegensatz dazu haben Lehramtsreferendare (Lehrer auf Widerruf) und Lehrer in der Probezeit in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Versorgung im Falle der Dienstunfähigkeit. Bei Dienstunfähigkeit werden sie entlassen und in die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Die Versorgung erfolgt dann über die gesetzliche Rentenversicherung und nicht mehr durch den Dienstherrn. Daher ist es für diese Gruppen von Lehrern oft besonders wichtig, sich privat zusätzlich für den Fall der Dienstunfähigkeit abzusichern.

Lehrer Dienstunfähigkeitsversicherung – Die 5-jährige Wartezeit

Obwohl Lehrer als Beamte auf Lebenszeit nach einer Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf Ruhegehalt haben, handelt es sich zu Beginn ihrer Dienstzeit oft nur um die gesetzliche Mindestversorgung. Die Höhe des Ruhegehalts hängt in erster Linie von der Anzahl der vor der Dienstunfähigkeit absolvierten Dienstjahre ab. Das bedeutet, je länger ein Lehrer im Dienst war, desto höher ist seine staatliche Versorgung im Falle der Dienstunfähigkeit.

Da das Ruhegehalt in der Regel nicht das Niveau des bisherigen Gehalts erreicht, entsteht oft eine Versorgungslücke. Selbst bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit können dienstunfähige Lehrer häufig ihren persönlichen Lebensstandard nicht aufrechterhalten. Insbesondere für Lehrer, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen, ist dies nahezu ausgeschlossen.

Nach Ablauf der 5-jährigen Wartezeit (also nach 5 Dienstjahren) beträgt dieser Anspruch monatlich etwa 1200 EUR brutto. Davon sind aber noch Krankenversicherungsbeiträge (in der Regel die private Krankenversicherung) zu entrichten. Daher kann auch nach der Wartezeit noch eine Versorgungslücke bis zu 2.000 EUR pro Monat entstehen. Selbst nach 10 bis 15 Dienstjahren liegt die Versorgungslücke bei ungefähr 1500 EUR monatlich. Erst nach etwa 30 Dienstjahren reduziert sich die Versorgungslücke auf einen überschaubaren Betrag von etwa 300 bis 500,- EUR monatlich.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer kann also anfangs höher sein und gegen Ende der Dienstzeit niedriger ausfallen. Die Reduktion der Dienstunfähigkeitsrente übernimmt quasi im Laufe der Zeit die Inflation, so dass eine Dynamik in einem solchen Fall nicht notwendig erscheint.

Risiko für Dienst­unfähigkeit bei Lehrern

Lehrer sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit besonders häufig erhöhtem Stress ausgesetzt. Dieser entsteht in der Regel durch laute Klassen, unruhige Schüler, den Druck seitens der Eltern oder der Schulleitung sowie die Überlastung aufgrund des Lehrermangels. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen treten Lehrer daher häufiger vorzeitig in den Ruhestand ein und erreichen nicht die gesetzliche Regelaltersgrenze. Laut dem Statistischen Bundesamt haben etwa 12 Prozent der Lehrer aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig ihren Dienst aufgegeben.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Lehrer dienstunfähig werden und vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Neben Stress können Bewegungsmangel oder eine einseitige Belastung durch langes Sitzen die Gesundheit beeinträchtigen. Allerdings sind psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout die häufigste Ursache für Dienstunfähigkeit bei Lehrern. Erst danach folgen Beschwerden des Bewegungs- und Stützapparates sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die zu einem frühzeitigen Rückzug aus dem Lehrberuf führen.

Kosten einer DU-Versicherung für Lehrer

Die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer variieren.. Dies liegt daran, dass der genaue Beitrag auf einer Reihe von individuellen Faktoren basiert. Hier sind einige der Kriterien, die bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt werden:

  • Eintrittsalter:
    • In der Regel haben Referendare und junge Lehrkräfte ein niedrigeres Risiko, dienstunfähig zu werden. Daher sind die Prämien für Dienstunfähigkeitsversicherungen für jüngere Antragsteller oft niedriger.
    • Es ist daher ratsam, eine Dienstunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, beispielsweise während des Studiums oder während des Referendariats.
  • Gesundheitszustand:
    • Dienstunfähigkeitsversicherer führen eine Gesundheitsbewertung durch, um die monatlichen Beiträge an Ihr individuelles Risiko anzupassen. Dabei wird neben dem allgemeinen Gesundheitszustand in der Regel auch das Rauchverhalten berücksichtigt.
    • Bei bestimmten Vorerkrankungen können Versicherer einen Risikoaufschlag oder einen Ausschluss verlangen. In einigen Fällen kann der Antrag auch vollständig abgelehnt werden. Nichtraucher profitieren in der Regel von niedrigeren Beiträgen.
    • Grundsätzlich können gesunde Antragsteller eine günstige Dienstunfähigkeitsversicherung ohne Aufschläge oder Einschränkungen abschließen.
  • Höhe der DU-Rente:
    • Sie können in gewissem Maße selbst bestimmen, wie hoch die monatliche Dienstunfähigkeitsrente im Leistungsfall sein soll.
    • Je höher die vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente, desto höher sind die zu zahlenden monatlichen Beiträge.
  • Versicherungsdauer:
    • Mit zunehmender Vertragslaufzeit steigen auch die monatlichen Beiträge. Es ist jedoch nicht ratsam, an der falschen Stelle zu sparen. Wählen Sie eine Vertragslaufzeit, die Sie bis zum Rentenalter absichert, da das Risiko einer Dienstunfähigkeit mit zunehmendem Alter steigt.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer – “Doppel-Vertrag”

Sehr interessant für Lehrer sind auch sog. Doppel-Verträge im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherung, die speziell auf die Absicherungen von Lehrern abzielen und der sich reduzierenden Versorgungslücke im Lauf der Dienstzeit Rechnung tragen.

Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Lehrer benötigen somit aufgrund der meist nur unzureichenden staatlichen Dienstunfähigkeitsrente eine private Dienstunfähigkeitsversicherung. Lehrkräfte sind je nach ihrem Beschäftigungsstatus entweder Angestellte im Öffentlichen Dienst oder Beamte, was zu einem Angestellten- oder Dienstverhältnis führt. In vielen Fällen dient das Angestelltenverhältnis als Übergang zur Verbeamtung. Beispielsweise sind viele Lehrer nur während ihres Referendariats und möglicherweise in den ersten Jahren ihrer Berufstätigkeit angestellt (abhängig von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes).

Die Art des Arbeitsverhältnisses bestimmt, ob im Falle einer späteren Krankheit oder eines Unfalls Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit vorliegt. Dementsprechend sollte entweder eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung gewählt werden.

Zusammengefasst: Lehrer, die als Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten, sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dabei ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält.

Warum eine Kombination aus BU- und DU-Versicherung sinnvoll ist?

Insbesondere für Studierende des Lehramts ist es ratsam, einen kombinierten Schutz gegen Berufs- und Dienstunfähigkeit zu wählen. Diese Kombiversicherung gewährt finanzielle Sicherheit im Falle von Berufs- oder Dienstunfähigkeit. Das bedeutet: Während des Studiums bietet der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung eine finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Sobald die Studierenden den Beamtenstatus erlangen, übernimmt die Dienstunfähigkeitsversicherung die Leistung im Falle von Dienstunfähigkeit.

DU-Versicherungen mit DU-Klausel

Für folgende Lehrer und Lehrer-verwandte Berufe bieten wir spezielle DU-Versicherungen mit entsprechender DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) an:

  • Berufsschullehrer
  • Direktor einer Fachschule
  • Dozent
  • Fachlehrer
  • Fachschuldirektor
  • Fachschuloberlehrer
  • Grundschullehrer
  • Gymnasiallehrer
  • Hauptlehrer
  • Hauptschullehrer
  • Hochschullehrer
  • Kanzler einer Universität der Bundeswehr
  • Konrektor
  • Lehrer der Erwachsenenbildung
  • Lehrer an beruflichen Schulen
  • Lehreran Sonderschulen
  • Lehrer an Real- / Mittelschulen
  • Lehrer an Hauptschulen
  • Lehrer an Gymnasien
  • Lehrer an Grundschulen
  • Lehrer an Berufliche Schulen
  • Lehrer an Fachschulen der Seefahrt
  • Lehrer der Begabtenförderung
  • Leitender Direktor
  • Leitender Regierungsschuldirektor
  • Leitender Schulamtsdirektor
  • Mentor
  • Oberstudiendirektor
  • Oberstudienrat
  • Professor
  • Realschullehrer
  • Realschulkonrektor
  • Realschulrektor
  • Regierungsschulrat
  • Regierungsschuldirektor
  • Rektor
  • Schulamtsdirektor
  • Schulrat
  • Sonderschullehrer
  • Studiendirektor
  • Studienrat
  • Tutor
  • Wissenschaftlicher Direktor
  • Wissenschaftlicher Oberrat

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