Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte | DU Angebote 2024

Kompakt: Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte auf einen Blick

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist auch für Finanzbeamte, die im Finanzamt oder der Finanzverwaltung tätig sind, wichtig, da der staatliche Schutz vor Dienstunfähigkeit begrenzt ist.
  • Bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte sollte eine DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) enthalten sein, die auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe zugeschnitten ist.
  • Finanzbeamte, einschließlich Finanzanwärter, benötigen eine private Dienstunfähigkeitsversicherung, um im Falle einer Dienstunfähigkeit ausreichend abgesichert zu sein.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte

Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte berechnen
Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte berechnen

Finanzbeamte arbeiten im Allgemeinen im Finanzamt bzw. in der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung – auch Steuerverwaltung genannt – ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für die Erhebung und Festsetzung von Steuern zuständig. Die Finanzverwaltung in Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. Als oberste Behörde in der Bundesfinanzverwaltung gilt das Bundesministerium der Finanzen. Darunter gibt es die Oberbehörden, die spezielle Aufgaben wahrnehmen, für die der Bund zuständig ist. Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien und stellen die obersten Behörden dar. Die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) stellen die Mittelbehörden dar und die Finanzämter die Ortsbehörden. Bis auf Zölle und Verbrauchssteuern (für diese ist die Bundeszollverwaltung zuständig) sind die Finanzämter für die Verwaltung sämtlicher Steuern zuständig; mit Ausnahme der Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist.

Finanzbeamte Dienstunfähigkeitsversicherung – DU-Klausel erforderlich

Auch bei Finanzbeamten sind zu unterscheiden: Finanzanwärter oder Finanzbeamte auf Probe, Finanzbeamte auf Widerruf oder Finanzbeamte auf Lebenszeit. Entsprechend ist die Rente bei Dienstunfähigkeit eingeschränkt oder nicht vorhanden. Besonders in den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn erhalten Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit häufig nur nach Unfällen eine entsprechende Dienstunfähigkeitsrente; teilweise entfällt diese. Erst nach vielen Jahren erhöht sich der Anspruch von Finanzbeamten auf eine Dienstunfähigkeitsrente seitens des Staates. Daher benötigen auch Finanzbeamte eine private Dienstunfähigkeitsversicherung, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechender DU-Klausel.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel benötigen u.a. folgende Berufsuntergruppen:

  • Finanzanwärter
  • Finanzbeamter
  • Finanzdirektor
  • Finanzgerichtsdirektor
  • Finanzgerichtsrat
  • Finanzinspektor
  • Finanzpräsident
  • Finanzrat
  • Finanzwirt (Steuerverwaltungsdienst)

 

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