Beamter auf Probe | Dienstunfähigkeitsversicherung

Ein Beamter auf Probe benötigt Schutz gegen dauernde Dienstunfähigkeit

Da ein Beamter auf Probe in der Regel keinen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente von seinem Dienstherrn hat, ist eine private Absicherung mittels einer Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Auch für Beamte auf Probe gilt, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine echte DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) beinhalten muss. Da einige Versicherer eine echte DU-Klausel aber nur für Beamte auf Lebenszeit anbieten, muss der entsprechende Vertrag daraufhin genau überprüft werden.

Beamter auf Probe - DienstunfähigkeitsversicherungEin Beamter wird zum Beamten auf Probe ernannt, wenn er seinen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat und künftig als Beamter auf Lebenszeit eingesetzt oder als Bewerber einer Laufbahn besonderer Fachrichtung eingestellt werden soll. Als Beamter auf Probe werden auch diejenigen Beamten ernannt, welche zur Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion vorgesehen sind und vorher noch nicht Beamte waren. Dabei kann der Status als Beamter auf Probe auch länger als die Probezeit andauern, die Beamte nach Abschluss ihrer Laufbahnprüfung noch absolvieren müssen. Nach dem neuen Recht (seit 01.04.2009) folgt mit der Ernennung zum Beamten auf Probe auch automatisch sofort die Anstellung. Trotzdem muss die Probezeit noch absolviert werden. Für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit spielt die Vollendung des 27. Lebensjahres nun keine Rolle mehr, da dieses Kriterium ersatzlos abgeschafft wurde.

 

 

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